Schneller zur doppelten Staatsbürgerschaft mit deutschem Pass!

So entscheidet die Behörde endlich über deine Einbürgerung.

Du möchtest die doppelte Staatsbürgerschaft oder die einfache deutsche Staatsbürgerschaft und hast deinen Einbürgerungs­antrag gestellt – doch jetzt wartest du schon lange auf eine Entscheidung der Behörde?

Wartezeiten von über einem Jahr sind bei der Einbürgerung keine Seltenheit. Doch eigentlich steht dir eine schnellere Entscheidung zu. Wir setzen dein Recht für dich durch!

Nur 150,00  anzahlen inkl. 19% USt.
Wird bei Erfolg erstattet.
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Dein Einbürgerungsantrag ist gestellt, aber nichts passiert?

Das musst du nicht hinnehmen.

  • Über 1 Jahr Wartezeit auf Einbürgerung.
  • Die Behörde antwortet in deinem Einbürgerungsverfahren nicht.
  • Die Behörde bearbeitet deinen Einbürgerungsantrag nicht.
  • Du bekommst keinen Termin für deinen Einbürgerungsantrag.

Warte nicht länger auf deine deutsche Staatsbürgerschaft!

Diese Rechte hast du:

  • Die Entscheidung sollte nur 3 Monate dauern.
  • Die Behörde muss Verzögerungen begründen.
  • Du kannst auf schnelle Entscheidung klagen.

Im Normal­fall muss die Behörde innerhalb von 3 Monaten über deinen Ein­bürgerungs­antrag entscheiden. Es darf nur dann länger dauern, wenn ein zureichender Grund dafür vorliegt – zum Beispiel, wenn dein Antrag nicht vollständig ist. Personal­mangel bei der Behörde ist kein zureichender Grund! Hast du also alle deine Pflichten erfüllt und die Behörde hat nach 3 Monaten trotzdem nicht über deine Ein­bürgerung entschieden, kannst du sie mit einer sogenannten Untätig­keits­klage zu einer sofortigen Entscheidung zwingen.

Setze jetzt mit unserer Hilfe eine schnelle Entscheidung über deine Einbürgerung durch!

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Darum wird deine Einbürgerung jetzt noch länger dauern, wenn du nichts dagegen tust:

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staats­angehörigkeits­rechts (StARModG) in Kraft getreten. Damit ist es ab sofort einfacher, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Außerdem ist nun auch eine doppelte Staats­bürger­schaft möglich. Darauf haben viele gewartet. Das Problem: Die zuständigen Behörden haben zu wenig Personal und sind schon jetzt hoffnungslos überlastet. Aufgrund des neuen Gesetzes werden diese nun von zusätzlichen Ein­bürgerungs­anträgen überflutet. So wirst du extrem lange auf deine Ein­bürgerung warten müssen.

Es sei denn, du sorgst für eine schnelle Entscheidung!

Mehr über doppelte Staatsbürgerschaft erfahren

Vor dem Gesetz zur Modernisierung des Staats­angehörigkeits­rechts (StARModG) musstest du deine bisherige Staats­bürger­schaft abgeben, wenn du deutscher Staatsbürger werden wolltest. Es war nicht möglich, beide Pässe zu bekommen. Jetzt ist das anders! Die doppelte Staats­bürger­schaft erlaubt es dir, deine aktuelle Staats­bürger­schaft zu behalten und zusätzlich in Deutschland eingebürgert zu werden. Du musst dich also nicht mehr zwischen beiden Nationalitäten entscheiden.

In der Vergangenheit haben viele Menschen deshalb keinen Einbürgerungsantrag gestellt. Sie wollten ihre bisherige Nationalität nicht aufgeben. Weil jetzt aber die doppelte Staats­bürger­schaft möglich ist, beantragen nun viele von ihnen die Einbürgerung in Deutschland. Die Behörden müssen noch viel mehr Ein­bürgerungs­anträge bearbeiten – dabei kommen diese schon jetzt nicht mehr hinterher. Es kann viele Monate dauern, bis dein Antrag irgendwann einmal an der Reihe ist. Dabei steht dir eigentlich schon nach 3 Monaten eine Entscheidung zu!

Wir helfen dir, deine Rechte gegen die Behörde durchzusetzen.
Im Erfolgsfall für dich kostenlos!

So einfach läuft es ab:

1.

Online-Formular ausfüllen & Dokumente hochladen

Du füllst unser Pass-Sofort-Formular aus. Damit be­auf­tragst du uns, mit­hilfe einer Untätig­keits­klage eine schnelle Ent­scheidung über deine Ein­bürger­ung durch­zu­setzen. Diese Dokumente lädst du ein­fach direkt hoch:

Ein­bürgerungs­antrag (Kopie)
Auf­ent­halts­titel (Kopie)
Vollmacht, dass wir für dich klagen dürfen

2.

Bequem zahlen mit Aus­sicht auf Rück­erstattung

Du zahlst eine Anzahlung von nur 150,- € bequem online per PayPal oder Über­weisung an uns. Das Gericht wird dir nach ein­gereichter Klage zudem die Gerichts­kosten von vor­aus­sichtlich 798,- € be­rech­nen.

Aber: Hat die Klage Erfolg, bekommst du diese Kosten voll­ständig wieder er­stattet.

3.

Un­tätig­keits­klage & Entscheidung

Wir legen für dich Un­tätig­keits­klage ein.

War dein Antrag voll­stän­dig und du hast alle Pflichten er­füllt, hat die Un­tätig­keits­klage Erfolg.

Das Gericht zwingt die Behörde zu einer sofortigen Ent­scheidung über deine Ein­bürgerung.

4.

Bei Erfolg:
Rück­erstattung deiner Kosten

Wenn deine Un­tätig­keits­klage er­folg­reich war, muss die Behörde die voll­stän­digen Prozess­kosten zahlen.

Das heißt:
Du bekommst sowohl die zuvor gezahlten Gerichts­kosten als auch deine Anzahlung voll­ständig erstattet. Nur wenn die Klage scheitert, zahlst du die vollen Anwalts- und Gerichts­kosten.

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Was heißt „Anwaltskosten“?

Die Anwaltskosten sind die Kosten, die du direkt an uns zahlst, damit wir in deinem Namen die Behörde wegen Untätigkeit verklagen. Wenn du uns mit deiner Untätig­keits­klage beauftragst, ist erst mal nur eine kleine An­zahl­ung nötig.

Was heißt „Gerichtskosten“?

Die Gerichtskosten sind die Kosten, die nicht bei uns anfallen – sondern direkt gegenüber dem Gericht. Das Gericht wird dir diese Kosten in Rechnung stellen, nachdem wir Klage eingelegt haben. Du zahlst sie direkt an das Gericht.

Ist deine Klage erfolgreich, bekommst du Anwaltskosten und Gerichtskosten vollständig wieder zurück!

Nur wenn die Klage scheitert, zahlst du die vollen Anwalts­kosten (974,- €, inkl. USt.) und Gerichts­kosten (798,- €) selbst.

So wird deine Untätigkeitsklage für dich kostenlos:

Die eine kleine An­zahl­ung auf die Anwalts­kosten sowie die Gerichtskosten musst du zwar erst einmal zahlen, bekommst sie aber vollständig wieder zurück, wenn deine Klage Erfolg hat. Dann muss die Gegenseite diese Kosten tragen. Nur dann, wenn das Gericht deiner Klage nicht recht gibt – zum Beispiel, weil du nicht alle Unterlagen für deinen Einbürgerungsantrag eingereicht hattest – bekommst du die Kosten nicht zurückerstattet.

Deine Vorteile bei Pass-Sofort.de

Experten für Verbraucherrechte

Unsere Hamburger Kanzlei ist extrem erfahren in der Durch­setzung deiner Rechte als Ver­braucher. Wir bear­bei­ten mehr als 100.000 Fälle im Jahr.

Günstig & fair

Weil du nach erfolg­reicher Klage ohnehin alle Kosten erstattet bekommst, schonen wir dein Budget. Du musst nur eine kleine Anzahlung und nicht die gesamten Anwalts­kosten vor­strecken.

Bequem & einfach

Keine Lust auf kompliziertes Amts­deutsch? Wir kümmern uns für dich um sämtliche Kommunikation mit der Behörde und dem Gericht. Du musst lediglich deine Dokumente bei uns hochladen.

Mein Team und ich setzen seit über 20 Jahren jeden Tag die Rechte von Verbrauchern gegenüber großen Unternehmen durch – zu einem für jeden erschwinglichen Preis. Weil dein Recht keine Frage des Geldes sein darf!

Rechtsanwalt Andreas Riedl

Jetzt Staatsbürgerschaft beschleunigen!

Nur ein paar Klicks, wir kümmern uns um den Rest. Setze jetzt mit unserer Hilfe eine schnelle Entscheidung über deinen Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft durch – bei Erfolg für dich kostenlos!

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel muss ich jetzt direkt zahlen?

Wenn du uns jetzt beauftragst, zahlst du nur 150,- € Anzahlung. In ein paar Wochen wird das Gericht dir zusätzlich 798,- € Gerichtskosten berechnen.

All das bekommst du aber vollständig zurück, wenn deine Klage Erfolg hat.

Wie viel muss ich zahlen, wenn meine Untätigkeitsklage erfolgreich ist?

0,- €. Wenn deine Klage erfolgreich ist, bekommst du alle bis dahin gezahlten Beträge komplett wieder zurück. Die Untätigkeitsklage war für dich vollständig kostenlos!

Wie viel muss ich zahlen, wenn meine Untätigkeitsklage nicht erfolgreich ist?

Wer bei einer Klage verliert, muss in Deutschland die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten selbst zahlen. Das heißt: Sollte das Gericht der Behörde recht geben, musst du noch einmal 824,- € Anwaltskosten an uns nachzahlen und bekommst die zuvor gezahlten 150,- € Anzahlung und 798,- € Gerichtskosten nicht wieder zurück.

Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn dein Einbürgerungsantrag nicht vollständig war oder du nicht alle Pflichten gegenüber der Behörde erfüllt hast.

Hast du aber alles Nötige erbracht, wird deine Klage erfolgreich sein – und für dich damit kostenlos.

Kanzlei für Forderungs & Schadenmanagement
Kanzlei für Forderungs & Schadenmanagement
  • Andreas Marc Riedl | Rechtsanwalt
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  • Bella-Spanier-Weg 5 – Kontor 4 –
  • D-20097 Hamburg
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